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Mehr Bio im Sprit: Zusätzlich zum bisherigen Kraftstoff für Ottomotoren, der grundsätzlich bis zu 5%
Bioethanol (E5) enthält, kommt nun auch Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von max. 10% an die
Zapfsäule. Die Produktbezeichnung lautet "E10" - die Säulen werden entsprechend gekennzeichnet. E10 ist
jedoch, im Gegensatz zu E5, nicht für alle Fahrzeugmodelle geeignet.
Für Hyundai Kraftfahrzeuge gilt, dass alle Modelle ab Modelljahr 1992 E10-verträglich sind. Erkennbar ist
das Modelljahr an der 10. Stelle der Fahrgestellnummer:
Jeder Autofahrer muss Gewissheit haben, ob sein Fahrzeug Ottokraftstoffe mit einem höheren
Ethanolanteil ohne technische Schäden nutzen kann. Um dies zu prüfen, hat die DAT Deutsche Automobil
Treuhand GmbH im Auftrag der Fahrzeughersteller/-importeure die Broschüre "E10-Verträglichkeit von
Kraftfahrzeugen", Stand 24. November 2010, erstellt. Diese gibt Auskunft, welche Modelle E10-verträglich nach E DIN 51626-1, Ausgabe November 2010, sind.
Ein kostenfreier Download der Broschüre zur E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen als PDF-Datei mit
Informationen, worauf zu achten ist, steht Ihnen auch unter www.dat.de/e10 zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie außerdem in der Informationsbroschüre des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die Sie hier kostenlos downloaden können.